Immobilienrecht und Baurecht

Unsere Anwaltskanzlei wird Ihnen eine komplette Immobilienberatung zur Verfügung stellen, mit der wir umfangreiche Erfahrung haben. Insbesondere sind wir bereit, Ihnen bei Fragen, die mit dem Bau und Baurecht und Kauf und Verkauf von Immobilien im Zusammenhang stehen, rechtliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Wir bieten auch folgende Dienstleistungen im Immobilienrecht an:

  • rechtliche Überprüfung der Immobilien, die der Klient erwerben möchte, um die Rechtsrisiken zu vermeiden (strittige Eigentumsrechte an Immobilien, Rechte dritter Parteien, die dem Erwerber die Nutzung der Immobilien begrenzen bzw. auschließen, etc.). Das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung ist ein zusammenfassender Bericht, der eventuelle festgestellte Risiken zusammenfasst und dem Klienten die Situation und die Ergebnisse für das Verhandeln der Transaktion beurteilen hilft;
  • Vorbereitung / Überarbeitung und Verhandlung eines Kaufvertrags, eines Schenkungsvertrags oder eines anderen Vertrags, mit welchem das Eigentumsrecht der Immobilie übertragen werden soll;
  • die Zahlung des Kaufpreises durch die rechtliche Verwahrung, einschließlich der Vorbereitung und Verhandlung des Verwahrungsvertrages;
  • Prüfung und Verhandlung von Verträgen zur Finanzierung des Erwerbs von Immobilien (Kreditvertrag, Sicherheitsabkommen und andere Abkommen, die Sicherheiten für das Darlehen darbieten);
  • Sicherstellen der Registrierung der Rechte ins Grundbuch;
  • Vorbereitung / Überarbeitung und Verhandlung von weiteren Verträgen, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen, z. B. Verträge über Leistungen dinglicher Sicherheiten / Dienstbarkeiten/ Baurecht / Mietverträge / Pachtverträge etc;
  • Vorbereitung / Überarbeitung und Verhandlung eines Vertrages dessen Gegenstand ein Bau ist;
  • Beratung im Bereich des Baurechts, d.h. insbesondere Rechtsberatung bei der Beantragung einer Standortgenehmigung oder Baugenehmigung und anderen damit zusammenhängenden Fragen.

Unternehmensrecht / Handelsrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei allen Fragen bezüglich des Handelsrechts, insbesondere bei:

  • Gründung von Unternehmen;
  • Unternehmensveränderungen (Fusionen, Spaltungen usw.) und anderen Umstrukturierungen;
  • Liquidation von Unternehmen;
  • rechtlicher Prüfung der Gesellschaft, in der der Klient beabsichtigt, einen Anteil (resp. Aktien) zu erwerben, um das mit dem Erwerb dieser Gesellschaft verbundene rechtliche Risiko auszuschließen. Das Ergebnis dieser rechtlichen Überprüfung ist ein zusammenfassender Bericht, der alle identifizierten Risiken zusammenfasst, die es dem Klienten ermöglichen, die Situation des Unternehmens zu bewerten und die Ergebnisse bei den Verhandlungen der Transaktion zu berücksichtigen;
  • der Übertragung von Anteilen (Aktien) von Unternehmen, einschließlich Vorbereitung / Überarbeitung und Verhandlung aller Transaktions- und zugehöriger Unterlagen;
  • der Übertragung von Unternehmensräumlichkeiten;
  • Überprüfung und Verhandlung von Verträgen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs von Anteilen (Aktien) an Unternehmen oder Produktionswerken (Kreditvertrag, Pfändungsvertrag und andere Verträge zur Kreditabsicherung);
  • Alltagsangelegenheiten eines Unternehmens (Änderung von Satzungsorganen, Änderung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und ähnlichen Dokumenten, Hauptversammlungen, Gewinnverteilung usw.);

Recht des geistigen Eigentums

Ein wesentlicher Teil unserer Agenda betrifft immaterielle Vermögenswerte wie Schutzmarken, industrielle Muster, Patente, Urheberrechte, Know-how und Reputation.

Wir beraten Mandanten beim Schutzerwerb, bei der Entstehung von Vertragsbeziehungen und insbesondere bei einer Verletzung ihrer geschützten immateriellen Werte.

Wir bieten auch Gutachten der angegebenen Werte an, sowie die Bewertung von nicht traditionellen Verlustfällen wie Mieteinnahmenverluste, Klientelverluste usw.

Vertragsrecht

Unsere Kanzlei bietet Beratung bei der Vorbereitung, Prüfung und Verhandlung aller Arten von Verträgen im Zivil- und Handelsrecht an. Wir legen einen besonders starken Wert darauf, dass der Vertrag für den Klienten bestmöglich vorbereitet und verhandelt wird und dass er in der gegebenen Vertragsbeziehung in einer guten Position ist. Wenn der Klient daran interessiert ist, beteiligen wir uns deswegen aktiv an den Verhandlungen der geschäftlichen und rechtlichen Bedingungen der von unseren Klienten abgeschlossenen Verträge.

Familienrecht

Unsere Kanzlei bietet ihren Mandanten Rechtsberatung zu allen familienrechtlichen Fragen an. Insbesondere beraten wir unsere Mandanten bei:

  • der Vorbereitung und Abschluss von vorehelichen Verträgen;
  • der Änderung des ehelichen Eigentums (Beschränkung oder Erweiterung des gemeinsamen Eigentums) und anderen Fragen bezüglich der Eigentumsrechte der Eheleute;
  • der Scheidung (sowohl umstrittene als auch unumstrittene Scheidungen), einschließlich der Eigentumsregelung des gemeinsamen Besitzes und Fragen bezüglich der Kinderbetreuung der Ehegatten nach einer Scheidung;
  • Streitigkeiten der Eltern zur Kinderbetreuung und dem Kindesunterhalt.

Strafrecht

Unsere Kanzlei widmet sich der Klientenverteidigung bei Strafverfahren. Falls es die Umstände des Falles zulassen, sind wir bereit, die Verteidigung von Klienten in allen Phasen des Strafverfahrens zu übernehmen und alles tun, um sicherzustellen, dass ein Strafverfahren für die Klienten so günstig wie möglich abgeschlossen wird.

Ferner nehmen wir gerne die rechtliche Vertretung von Geschädigten bei Strafverfahren an und verfolgen die Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen – das bedeutet vor allem den Einsatz für eine gerechte Bestrafung der Täter sowie gegebenenfalls eine Schadensersatzsforderung.

Arbeitsrecht

Wir bieten Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts an –sowohl für Arbeitnehmer in Bezug zum Arbeitgeber als auch für Arbeitgeber in Bezug zu den Angestellten. Für unsere Mandanten lösen wir hauptsächlich folgende rechtliche Angelegenheiten:

  • Entstehung des Arbeitsverhältnisses (d.h. insbesondere Vorbereitung, Überarbeitung und Verhandlung von Verträgen);
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (d.h. Kündigung vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen, etc.);
  • alltägliche Angelegenheiten im Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis, wie Angestelltenentlohnung, Urlaub, Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, das Recht auf Privatsphäre der Mitarbeiter, etc;
  • Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben - wie zum Beispiel Schadensersatz, Wettbewerbsverbot, Beendigung der Beschäftigung, Abfindungen usw.

Forderungseintreibungen

Falls Sie eine Forderung gegenüber Ihrem Schuldner haben, die sich aus einer geschäftlichen oder anderen Beziehung ergibt, werden wir Ihnen gerne die gesamte erforderliche Unterstützung zur Verfügung stellen, damit Ihre Forderung schnell und aus wirtschaftlicher Perspektive wirksam eingetrieben wird. In der ersten Phase versuchen wir eine friedliche Einigung der Streitigkeit mithilfe einer Zahlungsaufforderung und Verhandlungen mit dem Schuldner zu erreichen. Falls das nicht ausreicht, folgt eine Chancenabschätzung, die Forderung durch ein Gerichts- oder Schiedsverfahren einzutreiben und daraufhin gegebenenfalls die Wahrnehmung dieser Möglichkeiten. Wir bieten unseren Mandanten auch Rechtsberatung in Zwangsvollstreckungsverfahren an und bei Durchsetzung von Mitteln, die die Forderungserfüllung sichern (Pfandrechte, Garantien, Schuldscheine, etc.).

Sonstiges

Wir können Sie natürlich ebenso in anderen Rechtsbereichen und bei anderen Angelegenheiten (als bei den oben genannten) beraten. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihr Rechtsanliegen finden.

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